SONSTIGE INFORMATIONEN:
DATENSCHUTZ
Bitte beachten Sie: Wir halten Teile unserer Veranstaltungen und den Unterricht in Bild-, Video- und/oder Ton fest. Diese Aufnahmen können auf der Homepage (www.foen-live.de, Facebook und Instagram) veröffentlicht werden. Mit Teilnahme an diesen Veranstaltungsorten und beim Betreten der Veranstaltungsorte, willigen Sie mit Unterzeichnung des Vertrages in die spätere Veröffentlichung der Aufnahmen zu Werbezwecken ein. Sie haben das Recht, das Einverständnis zu widerrufen. Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail an info@foen-live.de.
Allgemeine Unterrichtsbedingungen
§1 Allgemeines
Für den Unterricht gelten ausschließlich die hier veröffentlichten Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.
§2 Ferien & Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Bundeslandes Baden-Württemberg für allgemeinbildende Schulen findet kein Unterricht statt, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Weiterhin halten wir uns an die variablen Ferientage der Region Bruchsal.
§3 Unterrichtsmaterialien
Benötigte Unterrichtsmaterialien, im speziellen das Unterrichtsbuch (Musikschule/Unterrichtsleitfaden), die S’cool of Rock Mappe mit den Schuleigenen Unterrichtsinhalten und S’cool of Rock eigene Aufzeichnungen sind von der Schülerin / dem Schüler zu jedem Unterrichtstermin eigenständig mitzubringen. Instrumente können, müssen aber nicht zwingend mitgebracht werden. Jeder Schüler kann auch schuleigene Instrumente im Unterricht verwenden.
§4 Unterrichtsausfall/Krankheit
Terminabsprachen sind grundsätzlich mit der Lehrkraft und/oder dem Schulmanagement persönlich zu regeln.
Eine Absage der Unterrichtsstunde durch die Schülerin/dem Schüler soll in angemessener Zeit vor dem Termin bei der Lehrkraft und/oder dem Schulmanagement erfolgen. Durch die Schuld des Schülers versäumte oder abgesagte Stunden werden nicht nachgeholt oder erstattet.
Die Schülerin/der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht.
Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung der Schülerin/des Schülers oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach Vereinbarung oder nach Ablauf von sechs Wochen bis zum Wiedereinstieg. Generell wird ein Ausfall einer Lehrkraft von Seiten der S’cool of Rock sofort angezeigt, ein langfristiger Ausfall der Schülerin/des Schülers muss schriftlich (Brief oder E-Mail) angezeigt werden.
Durch die Schuld der Lehrkraft versäumte Stunden werden nach- bzw. vorgeholt, die Lehrkraft bietet hierzu bis zu drei Ausweichtermine zur Auswahl an. Sollte für die Lehrkraft das Nach- bzw. Vorholen nicht möglich sein, werden die Stunden finanziell erstattet. Sollte die Schülerin/der Schüler einen Ausweichtermin nicht wahrnehmen, verfällt der Anspruch auf die Stunde. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt.
Die Lehrkraft behält sich das Recht vor, sich bei Ausfallstunden von einer angemessenen Ersatzkraft vertreten zu lassen.
§5 Honoraranhebung
Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Schule ist zulässig, doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich oder per e-mail angekündigt werden. Die aktuellen Preise sind darüber hinaus, jederzeit über unsere Web-Site, www.foen-live.de ersichtlich. Diese Preise sind immer aktuell und bindend. Bei Preiserhöhungen hat jeder Schüler ein außerordentliches Kündigungsrecht von 30 Tagen (einen Monat) zum Monatsende.
§6 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentral Bank verlangt werden.
§7 Kündigung
Die Kündigung ist mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform (Brief oder E-Mail an info@foen-live.de) erforderlich. Bei Anhebung des Unterrichtshonorars ist eine außerordentliche Kündigung zum Termin der Honoraranhebung mit in §5 definierten Frist möglich.
Die Aufhebung des Vertrages seitens der Lehrkraft ist zu jedem Zeitpunkt zulässig. Bereits gezahlte Stunden werden noch im vollen Umfang abgehalten oder finanziell erstattet.
§8 Unterricht & Alternativunterricht im Falle eines Lock-down
Der Unterricht findet generell je nach Auswahl in Präsenz in den Räumen der S’cool of Rock, Online oder in Kombination statt. Online und/oder Hybrid Unterricht kann in speziellen Unterrichtseinheiten abgestimmt zwischen Lehrer und Schüler organisiert werden. Dies ist immer abhängig vom aktuellen Unterrichtsinhalt. Digitaler Unterricht kann auf drei Ebenen stattfinden: 1. Video-Unterricht, 2. Live Streams, 1zu1 Unterricht Online.
Im Falle eines Lock-down durch die Landesregierung bieten wir immer Alternativunterricht auf einer der drei Ebenen.
- Videounterrichtsprogramm über unseren geschlossenen youtube Kanal – Technik/Harmonielehre, etc u. Bandplaying
- Live Streams pro Instrument
- 1zu1 Unterricht über Zoom, Skype oder Facetime (je nach aktuellem Stand der Technik)
- Online 1zu1 nach individueller Absprachen und Lage der Situation
(Stand: 01. Nov. 2023)
Video's, Live stream, One2One Unterricht
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S'cool of Rock - Digital
Das erwartet euch.....ein komplettes Studienprogramm erstmal für Gitarre, Gruppen live Chat und One2One Unterricht.